Am 01. Oktober 2010 hat Sylvana Schreiber aus Perleberg (Brandenburg - Prignitz - zwischen Berlin und Hamburg) ihre Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte – DSB-TÜV - aufgenommen und steht den Unternehmen, Vereinen und Institutionen der Region in allen Fragen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Verfügung. Das Thema Datenschutz ist auf Grund verschärfter Gesetzgebungen* aktueller denn je. Das Leistungsspektrum eines externen Datenschutzbeauftragten erstreckt sich von der Beratung über die überwachende und unterstützende Rolle in unternehmensspezifischen Fragen bis hin zu Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern und der Geschäftsführung eines Unternehmens in Fragen des Datenschutzes.
Die Vorteile der Unternehmen bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sind unter Anderem:
- Absicherung in Bezug auf die Einhaltung der aktuell geltenden Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- Kostenersparnis im Vergleich der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten
- interne Interessenkonflikte und Abhängigkeiten werden vermieden
- unabhängige und sachlich korrekte Analyse vorhandener und zu schaffender Strukturen
- professionelle und themenspezifische Schwerpunktbehandlung (kein Nebenjob eines Angestellten)
- Informations- und Erfahrungsaustausch (Wissenstransfer) auf Grund praktischer Erfahrungen des externen Datenschutzbeauftragten in anderen Unternehmen
- hohe Flexibilität und Verfügbarkeit sowie Effektivität gegenüber eines internen DSB
Die externe TÜV zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV) Sylvana Schreiber möchte durch ihr umfangreiches Dienstleistungsangebot im Bereich des Datenschutzes den Unternehmen der Region eine preiswerte Alternative zur internen Bestellung eines DSB bieten und bei der Einhaltung der Regularien des Bundesdatenschutzgesetzes unterstützen.
*Unternehmen in denen mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, sind gesetzlich zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann mit einer Geldbuße in beträchtlicher Höhe geahndet werden.

